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Ist Prop Trading legal? BaFin, FMA und FINMA erklärt

Ist Prop Trading legal? Für Trader in Deutschland, Österreich und der Schweiz ja. Warum die meisten Prop Firms keine BaFin-Lizenz haben und was das bedeutet.

Von der PropFirmGrades-Redaktion ·

Ja. Als Trader darfst du in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Challenge bei einer Prop Firm kaufen. Die Erlaubnispflicht im Finanzaufsichtsrecht trifft die Anbieter, nicht ihre Kunden. Die meisten Prop Firms haben trotzdem keine Lizenz von BaFin, FMA oder FINMA: Sie verkaufen eine Evaluation auf einem Demokonto und sehen darin keine Finanzdienstleistung. Ob das im Einzelfall stimmt, hängt laut FMA vom konkreten Geschäftsmodell ab. Für dich heißt das vor allem: keine Aufsicht und kein Anlegerschutz.

Das ist keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst die öffentlich zugänglichen Aussagen der Aufsichtsbehörden und Gesetzestexte zusammen, Stand Oktober 2026. Bei konkreten Fragen hilft ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bei Steuerfragen ein Steuerberater.

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Warnungen Verbraucherwarnungen der BaFin Investorenwarnungen der FMA Warnliste der FINMA

„Keine gefunden“ heißt: Auf bafin.de und finma.ch haben wir im Oktober 2026 keine Veröffentlichung speziell zu Prop Firms für Privattrader gefunden. Die allgemeinen Regeln gelten trotzdem.

Warum die meisten Prop Firms keine BaFin-Lizenz haben

In Deutschland braucht eine Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. So steht es in § 32 Absatz 1 KWG. Die Pflicht richtet sich an den Anbieter, der die Dienstleistung erbringen will. Eine Vorschrift, die Privatpersonen den Kauf einer Challenge verbietet, ist uns nicht bekannt. Kaufst du bei einem Anbieter ohne Erlaubnis, fehlt dir aber der Schutz, den eine beaufsichtigte Firma bieten muss.

Welche Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind, zeigt ein Fall der BaFin von 2021. Die Plattform fxtime.io ließ deutsche Kunden CFDs, Forex, Rohstoffe, Indizes und Aktien handeln, zu selbst festgelegten Preisen und als Gegenpartei ihrer Kunden. Die BaFin wertete das als Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 Buchstabe c KWG und ordnete im Juli 2021 an, das unerlaubte Geschäft sofort einzustellen.

Eine Prop Firm argumentiert anders. Du kaufst bei ihr kein Finanzinstrument und zahlst kein Geld auf ein Handelskonto ein. Du kaufst eine Evaluation. Das Konto, auf dem du tradest, ist meist ein Demokonto. FTMO etwa schreibt in seinem FAQ, dass ein FTMO-Konto „fully fictitious funds“ enthält, also fiktives Geld, und dass seine Trader nicht an echten Märkten handeln. Aus dieser Konstruktion leiten die meisten Anbieter ab, dass sie keine Erlaubnis brauchen.

Ob das trägt, entscheidet am Ende die Aufsicht im Einzelfall. Die BaFin schreibt allgemein, dass innovative Geschäftsmodelle je nach konkreter Ausgestaltung unterschiedliche aufsichtsrechtliche Pflichten auslösen können.

Wichtig: Wenn eine Prop Firm mit einem regulierten Broker zusammenarbeitet oder zu einer Brokergruppe gehört, gilt dessen Lizenz für das Brokergeschäft. Die Challenge selbst wird dadurch nicht zum beaufsichtigten Produkt.

Österreich: Was die FMA zu Prop Trading sagt

Die FMA hat als einzige der drei DACH-Aufsichten eine eigene Seite zu Prop Trading veröffentlicht. Die Kernaussagen:

  • Neue Formen. Prop Trading tritt zunehmend als „Trading Challenge“, Ausbildungsprogramm oder Erfolgsbeteiligungsmodell für externe Trader auf. Oft wird dabei nicht mit echtem Kapital gehandelt.
  • Mögliche Konzessionspflicht. Je nach Ausgestaltung kommen konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen nach dem WAG 2018 in Betracht: Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder Eigenhandel.
  • Auch Simulation kann zählen. Selbst wenn nur mit fiktivem Kapital gehandelt wird, kann laut FMA eine konzessionspflichtige Anlageberatung vorliegen. Dass ein fiktives Finanzinstrument keinen eigenen Geldwert hat, sei dabei nicht entscheidend.
  • Prüfkriterien. Maßgeblich ist unter anderem, ob nur simuliert gehandelt wird, ob sich die Entscheidungen auf Finanzinstrumente beziehen, ob die Firma sie wirtschaftlich nutzt, ob eine persönliche Empfehlung vorliegt und ob Einnahmen erzielt werden sollen. Eine pauschale Beurteilung ist laut FMA nicht möglich.
  • Keine Aufsicht. Die meisten Prop-Trading-Plattformen unterliegen derzeit keiner behördlichen Aufsicht.

Die FMA nennt auch die Risiken für Trader sehr deutlich. Bei kostenpflichtigen Challenges könne ein Verhältnis wie zwischen Spieler und Spielbank entstehen, weil die Firma die Regeln allein festlegt. Trader berichteten von stark überhöhten Spreads, im Beispiel der FMA 2,5 Pips statt 0,8 Pips am Markt. Rabatte von teilweise bis zu 90 Prozent und Gamification würden zu immer neuen Challenges verleiten.

Schweiz: Was die FINMA regelt

Das Schweizer Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sieht eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels vor. Laut FINMA sind die Tätigkeiten als Kunden- und Eigenhändler, Market Maker, Emissions- und Derivathaus sowie der Betrieb eines organisierten Handelssystems bewilligungspflichtig.

Eine eigene Stellungnahme der FINMA zu Prop Firms für Privattrader haben wir nicht gefunden. Ob ein bestimmtes Angebot bewilligungspflichtig ist, hängt also auch hier vom Geschäftsmodell ab.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung tätig sind. Zwei Punkte sind wichtig. Ein Eintrag bedeutet laut FINMA nicht zwingend, dass die Tätigkeit illegal ist. Und die Liste ist nicht abschließend: Es kann Anbieter ohne Bewilligung geben, die (noch) nicht darauf stehen.

Belgien als Signal aus der EU

Die belgische Aufsicht FSMA hat ausdrücklich vor Prop Firms gewarnt. Sie spricht von einem „Schatten-Investmentspiel“ auf Demokonten, das Geld kostet und zu leichtsinnigem Verhalten führen kann. Laut FSMA haben Prop-Trading-Firmen keine Zulassung und dürfen daher keine Wertpapierdienstleistungen erbringen.

Das gilt laut FSMA auch für Prop Trader, also für Kunden, die eine Challenge bestanden haben. Für dich heißt das: Ein bestandenes Funded-Konto ist keine Berechtigung, Geld für andere zu verwalten oder Anlageempfehlungen gegen Geld zu verkaufen.

Warnlisten: BaFin, FMA, FINMA, ESMA und IOSCO

Warnlisten zeigen Anbieter, bei denen die Aufsicht unerlaubte Geschäfte vermutet. Sie sind nützlich, aber nie vollständig.

  • BaFin (Deutschland). Die BaFin warnt öffentlich vor Unternehmen, die nach ihren Erkenntnissen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten. Grundlage ist § 37 Absatz 4 KWG. Welche Firmen eine Erlaubnis haben, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, zeigt die Unternehmensdatenbank.
  • FMA (Österreich). Die FMA veröffentlicht Investorenwarnungen, wenn jemand Finanzdienstleistungen ohne Konzession anbietet. Das Portal oesterreich.gv.at weist darauf hin, dass ein Anbieter ohne Warnung nicht automatisch seriös ist.
  • FINMA (Schweiz). Die Warnliste ist laut FINMA weder abschließend noch tagesaktuell.
  • ESMA (EU). Die europäische Wertpapieraufsicht sammelt Warnungen und Publikationen für Anleger. Eine eigene Warnung speziell zu Prop Firms fanden wir dort im Oktober 2026 nicht. Die nationalen Warnungen kommen von den Aufsichten der Mitgliedstaaten.
  • IOSCO I-SCAN (international). Das Portal bündelt Warnungen von Aufsichtsbehörden weltweit über Firmen ohne Erlaubnis. Auch I-SCAN ist laut IOSCO keine vollständige Liste.

Steht deine Prop Firm auf keiner Liste, ist das kein Gütesiegel. Es heißt nur, dass keine Aufsicht sie bisher öffentlich genannt hat.

CFD-Regeln für Privatanleger und warum Prop-Konten anders sind

Für Privatanleger in der EU gelten beim CFD-Handel seit 2018 strenge Regeln. Die ESMA hat sie ab dem 1. August 2018 eingeführt, zunächst befristet:

Basiswert Maximaler Hebel beim Eröffnen
Wichtige Währungspaare 30:1
Andere Währungspaare, Gold, wichtige Indizes 20:1
Rohstoffe außer Gold, andere Indizes 10:1
Einzelaktien und sonstige Basiswerte 5:1
Kryptowährungen 2:1

Dazu kommen eine Glattstellung bei 50 % der Mindestmarge, ein Negativsaldoschutz pro Konto, eine Beschränkung von Anreizen wie Boni und eine standardisierte Risikowarnung mit dem Anteil der Kunden, die Geld verlieren.

Deutschland und Österreich haben diese Regeln national übernommen:

  • Deutschland: Die BaFin hat mit einer Allgemeinverfügung vom 23. Juli 2019 die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger auf dieselben Bedingungen beschränkt. Für wichtige Währungspaare liegt die Mindestmarge bei 3,33 % des Nominalwerts, also einem Hebel von 30:1. Für Futures gilt seit dem 1. Januar 2023 eine eigene Allgemeinverfügung: Wertpapierfirmen dürfen sie an Kleinanleger nur ohne Nachschusspflicht verkaufen oder wenn der Kunde bestätigt, dass er nur absichert.
  • Österreich: Die FMA-Produktinterventionsverordnung (FMA-PIV) trat am 15. Mai 2019 in Kraft und gilt für CFDs, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vertrieben werden. Sie umfasst Hebelgrenzen, Glattstellungsschutz, Negativsaldoschutz, das Verbot von Anreizprogrammen und Risikowarnungen.
  • Schweiz: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Die ESMA-Maßnahmen gelten dort nicht.

Warum Prop-Konten anders sind. Die Regeln betreffen die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger. Bei einer Prop Firm kaufst du in der Regel keinen CFD, sondern eine Evaluation auf einem Demokonto mit fiktivem Geld. Deshalb findest du bei Prop Firms Hebel, die ein EU-Broker Privatkunden nicht geben darf. FTMO nennt in unseren Daten bis zu 1:100 auf Forex und 1:50 auf Gold im Standard-Konto.

Was du dadurch gewinnst und verlierst:

  • Dein Verlust ist ohnehin begrenzt. Du kannst höchstens die Gebühr verlieren. Ein Negativsaldoschutz ist dafür nicht nötig.
  • Die Schutzregeln fehlen trotzdem. Es gibt keine standardisierte Risikowarnung, keine Aufsicht über Preise und Spreads und keine Entschädigung, wenn die Firma schließt.
  • Hoher Hebel ist kein Vorteil. Er macht es leichter, das Tagesverlustlimit mit einem einzigen Trade zu reißen. Wie die Limits rechnen, erklärt Drawdown erklärt.

Was du vor dem Kauf prüfen solltest

Diese Punkte kannst du in einer halben Stunde abhaken:

  1. Firma und Land. Finde den vollständigen Firmennamen, das Land und die Registernummer in den AGB. Der Name sollte mit dem auf deiner Kartenabrechnung übereinstimmen.
  2. Lizenzen richtig lesen. Wirbt die Firma mit einer Lizenz, prüfe in der Datenbank der zuständigen Aufsicht, welches Unternehmen sie hält und wofür. Eine Broker-Lizenz deckt die Challenge nicht ab.
  3. Warnlisten durchsuchen. BaFin, FMA, FINMA und IOSCO I-SCAN, jeweils mit dem Firmennamen und der Website.
  4. Simulation oder live? Lies in den AGB, ob das Funded-Konto simuliert ist und wer deine Gewinnbeteiligung zahlt.
  5. Länder-Ausschlüsse und KYC-Prüfung. Prüfe, ob dein Land ausgeschlossen ist, bevor du zahlst, nicht erst bei der Auszahlung.
  6. Regeln sichern. Speichere Regeln, FAQ und AGB mit Datum am Tag des Kaufs. Hilfe dabei gibt versteckte Regeln bei Prop Firms.
  7. Ruf und Auszahlungen. Unser Ratgeber Sind Prop Firms seriös? zeigt die Warnsignale. Noten und Hidden-Risk-Werte stehen unter Prop Firmen, unsere Methode unter So bewerten wir.
  8. Steuern. Auszahlungen sind in der Regel steuerpflichtig. Wie sie in deinem Land eingeordnet werden, klärst du mit einem Steuerberater.

Einen Überblick über das Modell gibt unser Grundlagen-Ratgeber Prop Trading.

Fazit

Prop Trading ist für dich als Trader in Deutschland, Österreich und der Schweiz legal. Die offenen Fragen betreffen die Anbieter: Die meisten haben keine Lizenz, und ob ihr Modell eine braucht, beurteilen die Aufsichten je nach Ausgestaltung. Behandle die Challenge-Gebühr deshalb als Geld, das du verlieren kannst, und lass Gewinne nicht auf dem Konto stehen, sobald du sie auszahlen lassen darfst. Das ist keine Rechtsberatung.

FAQ

Ja. Als Trader darfst du eine Challenge kaufen und ein Funded-Konto traden. Die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG richtet sich an Anbieter von Finanzdienstleistungen, nicht an ihre Kunden. Die meisten Prop Firms haben keine BaFin-Erlaubnis, deshalb gibt es auch keinen Anlegerschutz.

Brauchen Prop Firms eine BaFin-Lizenz?

Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Die meisten Anbieter verkaufen eine Evaluation auf einem Demokonto und sehen darin keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Die österreichische FMA weist aber darauf hin, dass auch beim Handel mit fiktivem Kapital eine konzessionspflichtige Anlageberatung vorliegen kann.

Gibt es BaFin-regulierte Prop Firms?

Prüfe jede Behauptung selbst in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Oft ist nur ein Partner-Broker oder eine Schwesterfirma beaufsichtigt. Eine Broker-Lizenz macht die Challenge nicht zu einem beaufsichtigten Produkt.

Ja, für Trader. Die FMA hat eine eigene Seite zu Prop Trading veröffentlicht. Sie schreibt, dass die meisten Prop-Trading-Plattformen derzeit keiner Aufsicht unterliegen, und warnt vor überhöhten Spreads, Rabattdruck und wiederholten Challenge-Gebühren.

Ja, für Trader. Die FINMA verlangt eine Bewilligung unter anderem für Kunden- und Eigenhändler und Market Maker. Eine eigene Stellungnahme zu Prop Firms für Privattrader haben wir nicht gefunden. Prüfe Anbieter auf der FINMA-Warnliste, die aber nicht vollständig ist.

Warum bieten Prop Firms mehr Hebel als 1:30?

Die ESMA- und BaFin-Hebelgrenzen gelten für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Bei einer Prop Firm kaufst du meist eine Evaluation auf einem Demokonto, keinen CFD. Deshalb nennt FTMO etwa bis zu 1:100 auf Forex. Für dich bedeutet mehr Hebel vor allem ein höheres Risiko, das Tagesverlustlimit zu reißen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung.

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